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		  Das Internet 
            ist schon lange kein rechtsfreier Raum mehr. Schon seit einigen Jahren 
            gibt es in Deutschland für Internetangebote gesetzliche Regelungen. 
            Hier eine Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen, die 
            jeder Webmaster oder Internetverantwortliche eines Unternehmens kennen 
            sollte.
			
             Teledienstegesetz 
              (TDG) 
            
            Teledienste sind elektronische Informations- 
            und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung 
            bestimmt sind. Bei Telediensten steht der einzelne Nutzer im Vordergrund. 
            Typische Beispiele sind Online-Bankingangebote, Informationsangebote 
            aus Datenbanken (ohne redaktionelle Aufbereitung), E-Commerceanwendungen, 
            Freemailer etc. 
             
            
            Mediendienste-Staatsvertrag 
              (MDStV) 
              
            Mediendienste sind elektronische Verteildienste 
            und solche Angebote, bei denen die redaktionelle Gestaltung im Vordergrund 
            steht. Sie richten sich an die Allgemeinheit. Typische Beispiele für 
            elektronische Mediendienste sind Online-Angebote von Tageszeitungen 
            oder Zeitschriften und anderen Medien, elektronische Fanzines, redaktionell 
            bearbeitete Newsdienste, Unternehmenspräsentationen etc.  
            Viele Onlineangebote wie z.B. Portale oder große Shops werden 
            je nach Angebot regelmäßig Merkmale von Telediensten und 
            Mediendiensten aufweisen und somit jeweils eine unterschiedliche Zuordnung 
            erfordern. 
            Aber: Die gesetzlichen Regelungen im TelediensteG des Bundes 
            und im Mediendienste-Staatsvertrag haben einen im Wesentlichen gleichen 
            Wortlaut. Eine Unterscheidung zwischen Telediensten und Mediendiensten 
            findet nur statt, da Mediendienste laut Grundgesetz der Regelungskompetenz 
            der Länder unterliegen und für Teledienste der Bund zuständig 
            ist. Die Folge dieser unterschiedlichen Regelungskompetenzen sind 
            zwei fast identische Regelwerke. 
            
            Teledienstedatenschutzgesetz 
              (TDDSG) und Bundesdatenschutzgesetz BDSG 
            
            Das TeledienstedatenschutzG regelt die 
            wichtigsten datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Nutzung von Onlinediensten. 
            Es werden hier u.a. die datenschutzrechtliche Unterrichtung und die 
            Möglichkeit der Erstellung von Nutzungsprofilen geregelt. Darüber 
            hinaus haben die Betreiber von Tele- und Mediendiensten natürlich 
            auch die grundsätzlichen Regelungen des BundesdatenschutzG zu 
            beachten. 
             
            
            Bürgerliches 
              Gesetzbuch (BGB) 
            
            Das BGB ist seit über 100 Jahren 
            das Hausgesetz der Deutschen. Die meisten Lebenssachverhalte werden 
            in diesem Zivilgesetzbuch umfassend geregelt. Im Zuge der großen 
            Schuldrechtsreform, die am 01.Januar 2002 in Kraft getreten ist, finden 
            sich im BGB nun auch die wichtigsten Regelungen zum Vertragsschluss 
            im Internet, die bisher in Spezialgesetzen wie dem Fernabsatzgesetz 
            geregelt wurden. 
             
            
            Gewerblicher Rechtschutz: 
              Urheberrechtsgesetz (UrhG) und Markengesetz (MarkenG) 
            
            Viele Inhalte, die über das Internet 
            angeboten werden, unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen 
            deshalb nicht einfach kopiert, gespeichert oder für fremde Veröffentlichungen 
            verwendet werden. Besondere Vorsicht ist auch immer bei der Verwendung 
            von fremden Kennzeichnungen und Marken gegeben. 
             
            
            Wettbewerbsrecht 
            
            Unternehmen haben zugunsten der Wettbewerber 
            eine Reihe von gesetzlichen Regelungen zu beachten. Immer häufiger 
            werden die Onlineauftritte von Unternehmen zum Ausgangspunkt von wettbewerbsrechtlichen 
            Auseinandersetzungen. Auch nach dem Fall des Rabattgesetzes müssen 
            Anbieter von Waren und Dienstleistungen bei der Auszeichnung von Preisen 
            besondere Vorschriften beachten. 
             
            
            Strafgesetzbuch 
              (StGB) und Jugendschutzgesetze (JSchÖG) 
            
            Durch die Veröffentlichung bestimmter 
            Inhalte im Internet können u.U. auch Straftatbestände verwirklicht 
            werden. Besondere Vorsicht sollte man vor allem bei Inhalten, die 
            eine pornografische oder extrem politische Tendenz aufweisen walten 
            lassen, wenn man vermeiden will sich strafbar zu machen. Auch Beleidigungsklagen 
            kommen aufgrund von Online-Veröffentlichungen immer häufiger 
            vor. Um sich zu informieren, welche Inhalte problematisch sein könnten 
            geben das StGB und das JSchÖG genaue bestimmungen vor. 
             
            
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