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 Checkliste Online-Recht: Ist meine Webseite rechtssicher?
      
         
          |   | 
          Für 
            alle Webmaster, die juristische Auseinandersetzungen um ihre Online-Präsenz 
            vermeiden wollen, haben wir diese Checkliste zusammen gestellt. Sie 
            stellt in kurzer Form (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) die 
            wichtigsten Problemkreise vor, die typischerweise zu unangenehmen 
            Überraschungen im Zusammenhang mit dem Webauftritt wie z.B. Abmahnungen 
            oder Klagen führen.  
             
             
              
                 
                  | 1. 
                     | 
                   
                    Anbieterkennung | 
                    | 
                 
                 
                  | Im 
                    Impressum oder an ähnlich leicht zu findender Stelle 
                    (evtl. auch auf der Startseite) muss nach dem TelediensteG 
                    (vergl. § 6 TDG) unbedingt der rechtlich verantwortliche 
                    Anbieter verzeichnet sein. Diensteanbieter haben für 
                    ihre geschäftsmäßigen Angebote anzugeben: 
                    1. Namen und Anschrift sowie 2. bei Personenvereinigungen 
                    und -gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten. 
                    Dabei sollte aber darauf geachtet werden, dass die Firmenbezeichnung 
                    eindeutig und unmissverständlich ist. Sofern auf der 
                    Seite auch redaktionelle Inhalte publiziert werden ist nach 
                    §8 MedStV auch ein persönlicher Verantwortlicher 
                    mit Angabe des Namens und seiner Anschrift zu nennen. Des 
                    weiteren gehören ins Impressum Angaben zur zuständigen 
                    Aufsichtsbehörde, Umsatzsteueridentifikationsnummer, 
                    Registernummer im Handelsregister, die gesetzliche Berufsbezeichnung 
                    sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen. Angaben 
                    für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme sind 
                    ebenso verpflichtend wie Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde. | 
                 
                 
                  |   | 
                    | 
                    | 
                 
               
             
            
               
                | 2. 
                   | 
                Links | 
                  | 
               
               
                | Grundsätzlich 
                  ist das Setzen von Links auf fremde Websites unproblematisch. 
                  In der Regel wird es sogar von Seiten des "Gelinkten" 
                  erwünscht sein, da es seiner Website zu höherem Traffic 
                  verhilft. Rechtlich problematisch sind nur die folgenden Fälle: | 
               
               
                  | 
                Durch 
                  die Art und Weise des Links wird der Inhalt der fremden Seite 
                  als eigener verkauft. Dies ist vor allem beim "Linken in 
                  den eigenen Frame", also bei einem Link, der die gelinkte 
                  Website innerhalb des eigenen Framesets öffnet, der Fall. 
                  (Vergl. Landgericht Lübeck, Urteil vom 24. November 1998, 
                  AZ 11 S 4/98) | 
               
               
                  | 
                Der 
                  Link oder die Art des Links umgeht die Möglichkeit des 
                  Anbieters das Angebot durch Werbung zu re-finanzieren. (Deep-Link) | 
               
               
                  | 
                 
                  Im Impressum oder an anderer prominenter Stelle (Startseite) 
                  sollte sicherheitshalber ein Hinweis angebracht sein, dass sich 
                  der Anbieter von den Inhalten der gelinkten Online-Angebote 
                  distanziert und sich diese Inhalte auch nicht zu eigen macht. 
                  (Vergl. Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998, AZ 312 O 85/98 
                  ) | 
               
               
                |   | 
                  | 
                  | 
               
             
            
               
                | 3. 
                   | 
                Domainnamen | 
                  | 
               
               
                  | 
                 
                  Verletze ich mit der Anmeldung meines Domainnamens fremde Kennzeichenrechte? 
                  (Vergl. § 12 BGB) | 
               
               
                  | 
                 
                  Ist der gewählte Domainnamen eine Gattungsbezeichnung? 
                   
                  Anmerkung: Die Verwendung eines beschreibenden Begriffs kann 
                  unter bestimmten Voraussetzungen eine irreführende Alleinstellung 
                  darstellen und wettbewerbswidrig sein. (vergl. Rechtsprechung 
                  des BGH) | 
               
               
                  | 
                n 
                  Städte- oder Ortsnamen stehen in der Regel den Gemeinden 
                  zu. Die Erwartungen des regionalen Nutzerkreises sind darauf 
                  gerichtet, durch Eingabe des Städtenamens Domain unmittelbar 
                  auf die Website der jeweiligen Stadtverwaltungen zu gelangen. | 
               
               
                |   | 
                  | 
                  | 
               
             
            
               
                | 4. 
                   | 
                 
                  Urheberrecht- und Markenzeichen | 
                  | 
               
               
                  | 
                Besitze 
                  ich die Veröffentlichungsrechte für alle auf meiner 
                  Website veröffentlichten Bildmaterialien?  
                  Hinweis: Fotos stellen im Zweifel immer urheberrechtlich 
                  geschützte Werke dar und dürfen nicht ohne Einverständnis 
                  des Fotografen veröffentlich werden. Extreme Vorsicht ist 
                  auch bei der Verwendung von Abbildungen bekannter Comicfiguren 
                  oder Signets (z.B. charakteristischer Schriftzug "Harry 
                  Potter") geboten. Video- und Sounddateien sind im Zweifel 
                  ebenfalls urheberrechtlich geschützte Werke. | 
               
               
                  | 
                Habe 
                  ich die Veröffentlichungsrechte für die Presseberichte 
                  in meinem Online-Pressespiegel? 
                  Achtung: Bei einer vollständigen Wiedergabe von 
                  Presseberichten, die in Zeitungen erschienen sind auf Webseiten 
                  ist das Urheberrecht des Verlages oder des Autors zu beachten. 
                  Nur kurze Zitate und Ausschnitte können jedoch bedenkenlos 
                  wiedergegeben werden. | 
               
               
                  | 
                Verwende 
                  ich auf meinen Internetseiten geschützte Markennamen?  
                  Vorsicht bei der Verwendung auch vermeintlich unverfänglicher 
                  Begriffe. So ist z.B. das der Titel des bekannten Spiels "Memory" 
                  ein Markenzeichen der Fa. Ravensburger und war schon Gegenstand 
                  einer Reihe von Abmahnungen. Im Zweifel lieber einen anderen 
                  allgemeinen Titel (in diesem Fall z.B. "Merkspiel", 
                  Gedächtnisspiel) wählen. | 
               
               
                  | 
                Auch 
                  im Bezug auf Datenbanken oder deren Inhalte können Urheberrechte 
                  bestehen. Der direkte Zugriff auf fremde Online-Datenbanken 
                  kann daher einen Urheberrechtsverstoß darstellen. (Vergl. 
                  § 4 UrhG). Anmerkung: Auch Linklisten können als Datenbank 
                  gewertet werden. | 
               
               
                |   | 
                  | 
                  | 
               
             
            
               
                | 5. 
                   | 
                E-Commerce | 
                  | 
               
               
                | Sofern 
                  auf der Website Waren zum Kauf angeboten werden oder Dienstleistungen 
                  gebucht oder abgerufen werden können sind zusätzlich 
                  folgende Punkte zu beachten: | 
               
               
                  | 
                 
                  Werden die AGBs beim Online-Kauf wirksam miteinbezogen? Können 
                  die Kunden vor dem Kauf vollständig Kenntnisnehmen? Allgemeine 
                  Geschäftsbedingungen, die am Bildschirm dargestellt werden, 
                  werden nur dann Vertragsinhalt, wenn es sich um relativ kurze 
                  Texte handelt, die klar gegliedert sind und sich problemlos 
                  abrufen lassen. (Vergl. § 305 II Nr. 2 BGB) | 
               
               
                  | 
                 
                  Hat der Kunde Gelegenheit, die Vertragsbestimmungen einschließlich 
                  der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss 
                  abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. (Vergl. 
                  § 312 e I Nr. 4) | 
               
               
                  | 
                 
                  Werden die Kunden in den AGBs auf Ihr Rückgaberecht nach 
                  dem § 312 d BGB hingewiesen? | 
               
               
                  | 
                Entsprechen 
                  die Preisangaben auf meiner Website der Preisangabeverordnung? 
                  Wichtig, immer Bruttopreise (inkl. Mehrwertsteuer) kommunizieren! | 
               
               
                  | 
                Hat 
                  der Kunde die Gelegenheit vor dem engültigen Absenden der 
                  Bestellung, diese nochmals zu korrigieren bzw. zu verwerfen? 
                  (Das Gesetz fordert in § 312e BGB angemessene, wirksame 
                  und zugängliche technische Mittel um Eingabefehler zu erkennen 
                  und zu korrigieren.) | 
               
               
                  | 
                Erhält 
                  der Kunde unverzüglich nach Eingang der Bestellung einer 
                  Mail mit der der Zugang der Bestellung unverzüglich auf 
                  elektronischem Wege bestätigt wird? (§ 312e I 3 BGB) | 
               
               
                |   | 
                  | 
                  | 
               
             
            
               
                | 6. 
                   | 
                Problematische 
                  Inhalte | 
                  | 
               
               
                  | 
                 
                  Bei Online-Auftritten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen 
                  für die Werbeverbote gelten (typischerweise Ärzte, 
                  Anwälte) ist darauf zu achten, dass die Inhalte nicht werblichen 
                  Charakter haben, sondern nur informativer Art sind. Probleme 
                  bereiten in diesem Zusammenhang regelmäßig Spiele, 
                  Gästebücher etc. (Vergl. einschlägige Vorschriften 
                  der Berufsordnungen) | 
               
               
                  | 
                 
                  Vorsicht bei der Verwendung von Frames: Der Betreiber einer 
                  Website ist für die Darstellung fremder Inhalte in Frames 
                  verantwortlich im Sinne des § 5 Abs. 1 Teledienstegesetzes, 
                  wenn der Eindruck entsteht, dass er sich die "geframten" 
                  Seiten und deren Inhalte geistig zu eigen machen will. | 
               
               
                  | 
                 
                  Die Inhalte dürfen natürlich auch nicht gegen Strafgesetze 
                  verstoßen. Problematisch sind immer wieder beleidigende 
                  Inhalte, pornografische Inhalte ohne Jugendschutzhinweis und 
                  rechtsradikale Schriften. (Vergl. §§ 86ff, 130 ff, 
                  166, 184,185ff StGB) | 
               
              
                  | 
                Gästebücher 
                  müssen regelmäßig auf Ihren Inhalt hin kontrolliert 
                  werden. Unterbleibt die Kontrolle in regelmäßigen 
                  Abständen (ca. 1x pro Woche) kann der Betreiber der Site 
                  für die Gästebucheinträge verantwortlich gemacht 
                  werden. | 
               
              
                  | 
                Bei 
                  potentiell jugendgefährdenden Inhalten ist gemäß 
                  §8 IV MedStV ein Jugendschutzbeauftragter zu bestellen, 
                  der auf der Website genannt werden muss. | 
               
               
                  | 
                  | 
                  | 
               
             
            
               
                | 7. 
                   | 
                Spamming, 
                  Datenschutz  | 
                  | 
               
               
                  | 
                 
                  Werden die Datenschutzbestimmungen eingehalten?  
                  Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt nur mit Einverständnis 
                  des Kunden (freiwillige Registrierung) und nach einem entsprechendem 
                  Hinweis. (§ 3 TDDSG) Es erfolgt keine Weitergabe von personenbezogenen 
                  Daten an Dritten. 
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                  Die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf 
                  des Abrufs oder Zugriffs oder der sonstigen Nutzung werden unmittelbar 
                  nach deren Beendigung gelöscht, soweit nicht eine längere 
                  Speicherung für Abrechnungszwecke erforderlich ist. (Vergl. 
                  § 4 TDDSG) | 
               
               
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                  Eine Verarbeitung und Nutzung der Bestandsdaten für Zwecke 
                  der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten 
                  Gestaltung der Teledienste findet nur statt, wenn der Nutzer 
                  in diese ausdrücklich eingewilligt hat. (Vergl. § 
                  5 II TDDSG). Individuelle Nutzungsprofile werden nur unter einem 
                  Pseudonym erstellt. (Vergl. § 4 IV TDDSG) | 
               
               
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                  Der Benutzer wird über die Verwendung von Cookies informiert 
                  und hat Gelegenheit das Setzen der Cookies zu verhindern, wenn 
                  die Cookies nach Ablauf der Sitzung nicht wieder automatisch 
                  gelöscht werden. | 
               
               
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                Werden 
                  sensible Daten wie z.B. Kreditkartendaten nur verschlüsselt 
                  übertragen? | 
               
               
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                  Werden Passwörter im Eingabefeld oder der Adresszeile nur 
                  verschlüsselt wieder gegeben? | 
               
               
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                  Werden bei Mailingaktionen nur freiwillige Abonnenten angemailt? 
                  Wer Werbung per E-Mail an Privatleute verschickt, ohne zuvor 
                  von diesen dazu aufgefordert worden zu sein, handelt wettbewerbswidrig. | 
               
               
                  | 
                 
                  Können sich die Abonnenten von Mailinglisten auch selbständig 
                  wieder austragen? | 
               
               
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