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             22. DEZEMBER 
              2001 
            Moderner Rechtsrahmen 
            für E-Commerce in Deutschland: 
            Gesetz zum Elektronischen Geschäftsverkehr tritt in Kraft 
             
            
            Am 21. Dezember 2001 trat das Gesetz zum 
            Elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) in Kraft. Es enthält 
            wichtige Änderungen des Teledienstegesetzes (TDG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes 
            (TDDSG). Das EGG setzt den wesentlichen Teil der EU E-Commerce-Richtlinie 
            in Deutschland um.  
            Mit dem Herkunftslandprinzip gilt für 
              in Deutschland niedergelassene Anbieter deutsches Recht, auch wenn 
              sie ihre Dienste im europäischen Ausland erbringen. Dies schafft 
              Rechtssicherheit und erleichtert das Angebot ihrer Dienste im gesamten 
              Binnenmarkt. Die Verbraucher können damit zukünftig sicher 
              sein, im elektronischen wie im traditionellen Geschäftsverkehr 
              die gleichen rechtlichen Standards vorzufinden.  
            Darüber hinaus wurde die in Deutschland 
              bisher schon geltende Zulassungsfreiheit und Haftungsprivilegierung 
              für Diensteanbieter gemeinschaftsweit vereinheitlicht: Diensteanbieter 
              werden auch in Zukunft von der Verantwortung für Vorgänge 
              freigestellt, die sie nicht kennen und technisch nicht beeinflussen 
              können. 
            Gleichzeitig modernisiert das EGG den elektronischen 
              Mediendatenschutz für Teledienste. Der Datenschutz ist ein 
              herausragender Wettbewerbsfaktor und Qualitätserweis für 
              die Unternehmen und eine essentielle Grundlage für das Vertrauen 
              der Verbraucher in die neuen Dienste. Das TDDSG schafft die Voraussetzungen, 
              unter denen Anbieter von Telediensten die personenbezogenen Daten 
              ihrer Nutzer in fairer Weise wirtschaftlich nutzen können. 
              Die neuen Bestimmungen dienen der Klarstellung und einem transparenteren 
              Aufbau des Gesetzes und werden zu einer besseren Handhabung des 
              Gesetzes führen. Insbesondere werden die Instrumente für 
              eine elektronische Einwilligung des Nutzers in die Verwendung seiner 
              personenbezogenen Daten so gestaltet, dass eine breite Anwendung 
              dieses Instruments im elektronischen Geschäftsverkehr gewährleistet 
              wird. 
            Das EGG folgt der Reform des Rechts der elektronischen 
              Signaturen, das die Voraussetzung für einen sicheren elektronischen 
              Geschäftsverkehr bildet. Es wurde mit dem neuen Signaturgesetz 
              und der neuen Signaturverordnung europaweit vereinheitlicht. Zugleich 
              wurden die Formvorschriften des Privatrechts so angepasst, dass 
              mit Hilfe einer gesetzlichen elektronischen Signatur auch rechtsverbindlich 
              gehandelt werden kann. Damit ist eine rechtliche Gleichbehandlung 
              des elektronischen Geschäftsverkehrs gegenüber der traditionellen 
              Schriftform sichergestellt. 
            In naher Zukunft wird darüber 
              hinaus auch der Einsatz elektronischer Signaturen im öffentlichen 
              Bereich möglich sein. Damit wird dem Bürger ermöglicht, 
              auch mit der Verwaltung elektronisch zu kommunizieren. Dies wird 
              eine Vielzahl von Behördengängen entbehrlich machen. 
              Um den Verbraucherschutz auch im E-Commerce voll zur Geltung zu 
              bringen, ist auch die Eigenverantwortung der Wirtschaft zunehmend 
              gefordert, z.B. durch die Einführung von Gütesiegeln, 
              der Aufstellung von Verhaltenskodizes und der Entwicklung von Verfahren 
              zur alternativen Streitschlichtung. 
            
               
                 Quelle: | 
                Pressemitteilungen des Bundeswirtschaftsministeriums | 
               
             
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